Allgemeine Geschäftsbedingungen

    Birgit Herzog, Weinerlebnisführerin


    Vertragsabschluss

    Mit der schriftlichen oder mündlichen Anmeldung bietet der Vertragspartner, im folgenden Kunde genannt, den Vertragsabschluss verbindlich an. Die Anmeldung durch den Kunden erfolgt auch für alle zusätzlich genannten Teilnehmer. Der Kunde erkennt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen – auch im Namen und Auftrag der zusätzlich genannten Teilnehmer – verbindlich an.

    Der Vertrag wird geschlossen, wenn die Anmeldung durch Tourenführer Birgit Herzog, im folgenden Veranstalter genannt, per E-Mail, per Fax oder mündlich bestätigt wird.

    Preise
    Den vereinbarten Preis ersehen Sie der schriftlichen Bestätigung Ihrer Anmeldung.

    Zahlung
    Die Bezahlung händigen Sie dem Veranstalter am Ende der Veranstaltung direkt in bar ohne jeden Abzug gegen Quittung aus, wenn möglich genau passend. Nach vorheriger Vereinbarung kann die Bezahlung auch per Rechnungsstellung erfolgen.

    Leistungen und Leistungsänderungen

    Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung beziehungsweise der Bestätigung des Veranstalters.
    Sonderwünsche ihrerseits oder Nebenabreden sind nur Vertragsbestandteil, wenn sie von dem Veranstalter schriftlich und vorbehaltlos bestätigt worden sind.
    Eventuelle Abweichungen vom beschriebenen Ablauf aus organisatorischen Gründen sind möglich, beeinträchtigen jedoch nicht Art und Inhalt der Tour und berechtigen den Kunden nicht zum Einbehalt der Vertragssumme oder zum Teilabzug.
    Ist der Wegfall einer Leistung durch den Veranstalter zu vertreten, so kann er diese Leistung durch eine gleichwertige Leistung ersetzen. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Kunden hiervon in Kenntnis zu setzen.  Er wird dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

    Umbuchung
    Ändert der Kunde den Vertrag nach Buchung, zum Beispiel Termin, Leistungsumfang so kann der Veranstalter Ersatz für die durch die Vertragsänderung entstandenen Mehrkosten verlangen. Der Veranstalter kann den Betrag konkret berechnen oder nach seiner Wahl einen pauschalisierten Ersatzanspruch geltend machen. Dieser beträgt
    bis 15 Tage vor der Veranstaltung 25 € und
    vom 14.Tag bis zum Veranstaltungstermin 20% des Veranstaltungspreises.
    Der Veranstalter wird auf den Ersatzanspruch verzichten, wenn die Änderung keinen Mehraufwand verursacht.

    Rücktritt des Kunden
    Vor der Tour kann der Kunde jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Kunde muss den Rücktritt schriftlich per E-Mail oder Brief erklären. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder nimmt einen vereinbarten Vertrag nicht wahr ohne vorher vom Vertrag zurückzutreten, kann der Veranstalter eine angemessene Entschädigung verlangen. Der Veranstalter kann den Schaden konkret berechnen oder nach seiner Wahl einen pauschalierten Ersatzanspruch geltend machen. Dieser beträgt
    bis zum 14.Tag vor dem Termin 25 €,
    vom 13.Tag bis zum 7.Tag vor dem Termin 50 % des Veranstaltungspreises und
    vom 6. Tag bis zum Termin und bei Nichterscheinen 100 % des Veranstaltungspreises.
    Jeder angemeldete Teilnehmer kann sich durch einen Dritten ersetzen lassen, wenn er dies schriftlich (per Mail oder Brief) mitteilt. Zusätzliche Kosten, im speziellen Umbuchungskosten, entstehen dadurch nicht. Aus wichtigem Grund behält sich der Veranstalter vor, der Teilnahme des Dritten zu widersprechen. In diesem Fall gelten die vorgenannten Rücktrittsbedingungen.

    Gründe für Rücktritt durch den Veranstalter
    Der Veranstalter kann vom Vertrag zurücktreten, wenn bei einer Veranstaltung die ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl bis zu dem genannten Zeitpunkt nicht erreicht wird,
    wenn der Kunde oder ein/e Teilnehmer/in einer Gruppe des Kunden den Anforderungen einer Veranstaltung aufgrund der Fehleinschätzung seiner Leistungsfähigkeit nicht gewachsen ist, wenn eine Erkrankung vorliegt, oder wenn der Kunde oder ein/e Teilnehmer/in einer Gruppe des Kunden die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht einhält. Der Veranstalter ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Reisende die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solcher Masse vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.

    Rücktritt durch den Veranstalter bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl
    Der Veranstalter kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen vom Vertrag mit dem Teilnehmer zurücktreten:
    Die Mindesteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch den Veranstalter muss mit dem Gruppenauftraggeber vereinbart oder – bei offenen Angeboten – in der konkreten Beschreibung der Veranstaltung oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Veranstaltungen oder bestimmte Arten von Veranstaltungen, in einem allgemeinen Hinweis oder einer Allgemeinen Leistungsbeschreibung angegeben sein. Der Veranstalter hat die Mindestteilnehmerzahl und die spätesten Rücktrittsfristen in der Buchungsbestätigung anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen. Der Veranstalter ist verpflichtet, dem Teilnehmer, bzw. dem Gruppenauftraggeber gegenüber die Absage der Veranstaltung unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass diese wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
    Der Teilnehmer kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Veranstaltung verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche ohne Mehrpreis für den Teilnehmer aus seinem Angebot anzubieten. Der Teilnehmer hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage durch den Veranstalter, dem Unternehmen gegenüber geltend zu machen.
    Wird die Veranstaltung aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Teilnehmer auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
    Mit dem Gruppenauftraggeber als dessen eigene vertragliche Pflichten getroffenen Vereinbarungen zu Mindestteilnehmerzahlen, bleiben von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.

    Haftung und Haftungsbeschränkung
    Für Wertsachen besteht kein Versicherungsschutz. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Der Veranstalter lehnt grundsätzlich jegliche Haftung für körperliche und geistige Schäden, sowie für Beschädigung oder Verschmutzung von Kleidungsstücken oder Wertsachen ab. Die Haftung des Eventveranstalters ist auf Höhe des dreifachen Eventpreises beschränkt. Wir haften nicht für Leistungsstörungen in Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden.

    Verbraucherschlichtung, Information gemäß §36 VSBG
    Ich bin weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

    Mitwirkungspflicht
    Bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ist der Kunde oder der/die Teilnehmer/in der Gruppe des Kunden verpflichtet, Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Sie sind verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich dem Veranstalter mitzuteilen.

    Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
    Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrags hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

    Erfüllungsort und Gerichtsstand
    Erfüllungsort und alleiniger Gerichtsstand ist Heilbronn.
    Birgit Herzog, Hoppenstr. 24, 74211 Leingarten, Tel.: 0151 58105179